ASA-Element 1
Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele im Kleinbetrieb
Ein Sicherheitsleitbild formulieren und überprüfbare Jahresziele setzen: mit Mustern, zwei Betriebsbeispielen und Umsetzungshilfe für kleine Schweizer Teams.
Herausgegeben von Lilly Systems · Redaktionell aktualisiert:
Ein Sicherheitsleitbild und konkrete Ziele festlegen · 1:34
Ein Sicherheitsleitbild beschreibt, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb haben. Sicherheitsziele übersetzen diesen Grundsatz in überprüfbare Verbesserungen: Was soll sich ändern, wer kümmert sich darum und wann wird das Ergebnis geprüft? Für ein kleines Büro genügt als Ausgangspunkt oft eine kurze, verständliche Regelung. Entscheidend ist nicht die Länge des Dokuments, sondern ob sie Entscheidungen, Zeitplanung und Verhalten tatsächlich beeinflusst.
Das erste Element des ASA-Systems der EKAS verbindet damit Haltung und Führung. Ein Satz wie «Sicherheit ist uns wichtig» hilft allein noch nicht weiter. Nützlich wird er, wenn das Team weiss, wie es bei einem beschädigten Gerät, einer überfüllten Arbeitswoche oder einer offenen Schutzfrage handeln soll.
Leitbild, Ziel und Massnahme unterscheiden
Das Leitbild gilt längerfristig. Es beschreibt beispielsweise, dass Gefahren angesprochen werden, dass sichere Arbeitsmittel bereitstehen und dass die Leitung Rückmeldungen ernst nimmt. Es richtet sich an die gesamte Belegschaft und soll auch für neue Mitarbeitende verständlich sein.
Ein Ziel beschreibt einen angestrebten Zustand bis zu einem bestimmten Termin. «Bis Ende November sind alle sechs Bildschirmarbeitsplätze gemeinsam eingestellt und die vereinbarten Anpassungen nachkontrolliert» ist überprüfbar. Das Ziel benennt den Bereich, die gewünschte Verbesserung und den Zeitpunkt.
Eine Massnahme ist ein konkreter Schritt dorthin: einen Stuhl einstellen, einen separaten Bildschirm beschaffen oder eine Nachkontrolle vereinbaren. Die Suva-Erläuterung zu Leitbild und Zielen ordnet diese Führungsaufgabe in das betriebliche Sicherheitssystem ein. Die folgenden Formulierungen sind eigene Praxisbeispiele, keine amtlichen Vorlagen.
Diese Unterscheidung verhindert einen häufigen Denkfehler: «Drei Checklisten ausfüllen» beschreibt eine Tätigkeit, aber noch keine Verbesserung. Fragen Sie zusätzlich, woran Sie erkennen werden, dass der Arbeitsplatz danach tatsächlich besser organisiert ist.
Welche Anforderungen gelten im Kleinbetrieb?
Der Arbeitgeber bleibt für den Schutz der Beschäftigten verantwortlich. Wie die Organisation und ihre Nachweise konkret auszugestalten sind, hängt unter anderem von besonderen Gefährdungen und der Betriebsgrösse ab. Die Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 unterscheidet verschiedene Betriebssituationen. Für einen Kleinstbetrieb ohne besondere Gefährdungen darf daraus keine pauschale Pflicht zu einem umfassenden formalen ASA-Handbuch abgeleitet werden.
Ein kurzes Leitbild kann trotzdem sinnvoll sein: Es schafft eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage. Diese redaktionelle Empfehlung ist von einer bestimmten gesetzlichen Formvorschrift zu unterscheiden. Ein grösserer Betrieb oder ein Betrieb mit besonderen Gefährdungen muss seine Anforderungen gezielt abklären und darf das Beispiel für ein kleines Büro nicht ungeprüft übernehmen.
Auch die Bezeichnung «Büro» ersetzt keine Betrachtung der tatsächlichen Arbeit. Warenannahme, Reinigungsaufgaben, besondere Arbeitszeiten oder der Umgang mit Stoffen können zusätzliche Fragen aufwerfen. Prüfen Sie deshalb zuerst das reale Tätigkeitsprofil.
In sechs Schritten zu einem brauchbaren Leitbild
- Die Ausgangslage sammeln. Besprechen Sie vorhandene Regeln, kürzlich beobachtete Schwierigkeiten und noch ungeklärte Fragen. Beziehen Sie Mitarbeitende ein, die die Arbeit tatsächlich ausführen. In einem Viererteam reicht dafür möglicherweise eine gut vorbereitete Besprechung; bei mehreren Arbeitsbereichen braucht es entsprechend mehr Perspektiven.
- Drei bis fünf verständliche Grundsätze formulieren. Schreiben Sie so, wie Sie im Betrieb sprechen. «Wir melden beschädigte Arbeitsmittel und verwenden sie bis zur Klärung nicht weiter» ist greifbarer als «Wir etablieren eine nachhaltige Sicherheitskultur».
- Das Verhalten der Leitung beschreiben. Rückmeldungen benötigen einen Empfänger, eine Entscheidung und nötigenfalls Mittel. Ein Leitbild ist unglaubwürdig, wenn sichere Arbeitsweise gefordert wird, aber Zeit und Ausstattung dafür fehlen.
- Den Umgang mit Unsicherheit klären. Mitarbeitende sollen wissen, dass fehlende Kenntnisse nicht durch Vermutungen ersetzt werden. Eine ungeklärte gefährliche Tätigkeit wird nicht allein deshalb freigegeben, weil sie dringend ist.
- Die Regelung gemeinsam besprechen. Lassen Sie erklären, was die Grundsätze für eine konkrete Situation bedeuten. Unterschiedliche Antworten zeigen, wo der Text oder der Ablauf noch unklar ist.
- Freigabe und Überprüfung festhalten. Die Leitung bestätigt die betriebliche Regelung. Legen Sie fest, bei welchen Veränderungen sie erneut betrachtet wird, etwa bei neuen Tätigkeiten, einem Umzug oder einem Wechsel der Zuständigkeit.
Die Verteilung von Verantwortung und Stellvertretung gehört unmittelbar dazu. Ein Leitbild ohne erreichbare Ansprechperson lässt das Team bei der Umsetzung allein.
Muster: Leitbild eines Dienstleistungsbüros
Das folgende Beispiel betrifft ein fiktives Büro mit sechs Beschäftigten, ohne besondere Gefährdungen im angenommenen Tätigkeitsprofil. Es ist keine Aussage über Ihren Betrieb.
Wir organisieren unsere Arbeit so, dass Sicherheit und Gesundheit bei Planung und Ausführung berücksichtigt werden. Die Geschäftsleitung stellt dafür angemessene Zeit und Mittel bereit.
Wir sprechen Gefahren, unklare Aufgaben und belastende Arbeitsbedingungen frühzeitig an. Hinweise werden geprüft; die meldende Person erhält eine Rückmeldung.
Beschädigte Arbeitsmittel werden nicht weiterverwendet. Bei unmittelbarer Gefahr wird die betroffene Arbeit unterbrochen und Hilfe organisiert.
Neue Mitarbeitende werden vor der jeweiligen Tätigkeit eingeführt. Wenn eigene Kenntnisse nicht ausreichen, holen wir geeignete fachliche Unterstützung.
Wir prüfen vereinbarte Verbesserungen auf ihre Wirkung und passen unsere Regeln bei Veränderungen an.
Ergänzen Sie dazu den Geltungsbereich, die verantwortliche Funktion, den Freigabestand und den nächsten Überprüfungsanlass. Diese Angaben machen die Regelung zuordenbar. Sie ersetzen weder die praktische Einführung noch die Prüfung, ob die beschriebenen Abläufe im Alltag funktionieren.
Beispiel 1: Ein Ziel für sechs Bildschirmarbeitsplätze
Das Büro erhält wiederholt Rückmeldungen über schlecht erreichbare Eingabegeräte. Die Leitung formuliert nicht das Ziel «Alle haben keine Beschwerden mehr»: Gesundheitliche Beschwerden haben unterschiedliche Ursachen und lassen sich mit einem betrieblichen Ziel nicht garantieren.
Stattdessen lautet das Ziel: «Bis 30. November prüfen wir alle sechs tatsächlich genutzten Bildschirmarbeitsplätze gemeinsam mit den Beschäftigten, setzen vereinbarte Anpassungen um und besprechen deren Wirkung zwei Wochen später.»
| Teil des Ziels | Ausgefülltes Beispiel |
|---|---|
| Ausgangslage | Eingabegeräte werden teilweise seitlich oder zu weit entfernt benutzt. |
| Verantwortlich | Büroverantwortliche; Stellvertretung durch die Geschäftsleitung. |
| Umsetzung | Kurze Arbeitsplatzgespräche, Einstellungen prüfen, nötige Ausstattung entscheiden. |
| Nachweis | Arbeitsplatzbezogene Feststellung, vereinbarte Änderung, Datum der Umsetzung. |
| Erfolgskontrolle | Rückmeldung zur praktischen Nutzung; offene Fragen als Folgeaufgaben. |
| Grenze | Keine Diagnose und keine Garantie, dass Beschwerden verschwinden. |
Der Termin ist eine illustrative betriebliche Festlegung, keine allgemeine gesetzliche Frist. Besteht ein akutes Problem, darf die Abhilfe nicht bis zum Jahresziel warten. Die konkrete Durchführung erläutert das Thema Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch einrichten.
Beispiel 2: Ein Ziel für die Warenannahme
In einem kleinen Handelsbetrieb stehen eintreffende Kartons wiederholt im Durchgang. Das Team beschliesst, einen geeigneten Abstellbereich festzulegen und Lieferungen so einzuplanen, dass der Durchgang frei bleibt. Die Leitung prüft mit den Betroffenen, ob die Fläche während der üblichen Liefermenge ausreicht.
Ein passendes Ziel lautet: «Ab Beginn des nächsten Liefermonats werden alle Lieferungen direkt im bezeichneten Bereich abgestellt; bei den ersten vier Lieferungen kontrolliert die zuständige Person, ob die Regel praktikabel ist.» Ein bereits blockierter Fluchtweg wird natürlich sofort freigemacht.
Bleibt die Fläche regelmässig zu klein, ist das Ziel nicht durch eine strengere Ermahnung erreicht. Dann müssen beispielsweise Liefermengen, Abholrhythmus oder Lagerorganisation angepasst werden. Die Kontrolle prüft somit nicht nur das Verhalten einzelner Personen, sondern auch die Eignung der geplanten Lösung.
Typische Fehler und bessere Entscheidungen
Nur Unfallzahlen verwenden. In einem kleinen Team können null Unfälle Zufall sein. Ergänzen Sie vorbeugende Kriterien, etwa tatsächlich geprüfte Arbeitsplätze oder geklärte offene Massnahmen. Eine hohe Zahl gemeldeter Beinaheunfälle kann auf bessere Meldemöglichkeiten zurückgehen und ist nicht automatisch eine Verschlechterung.
Zu viele Ziele gleichzeitig starten. Wählen Sie wenige nachvollziehbare Schwerpunkte anhand der tatsächlichen Situation. Das bedeutet nicht, andere notwendige Schutzmassnahmen aufzuschieben. Ziele unterstützen die Verbesserung; sie ersetzen keine unmittelbare Gefahrenabwehr.
Ziele ohne Entscheidungsspielraum vergeben. Wer eine Aufgabe erhält, braucht passende Befugnisse und Ressourcen. Ist eine Anschaffung nötig, muss klar sein, wer sie genehmigt und wie Verzögerungen gemeldet werden.
Den Abschluss mit dem Hochladen verwechseln. Ein Dokument beweist zunächst, was festgehalten wurde. Erst eine Nachkontrolle zeigt, ob die vereinbarte Änderung umgesetzt ist und im Betrieb funktioniert.
Häufige Fragen
Müssen alle Mitarbeitenden das Leitbild unterschreiben?
Eine Unterschrift allein zeigt kein Verständnis und ist kein universeller Ersatz für Information oder Instruktion. Entscheidend ist, dass die relevante Regelung bekannt und anwendbar ist. Dokumentieren Sie nachvollziehbar, wann sie besprochen wurde, welche Fragen offenblieben und wie diese geklärt werden.
Wie oft sollen Sicherheitsziele überprüft werden?
Ein jährlicher Rhythmus kann als organisatorischer Rahmen passen. Zusätzlich benötigen einzelne Ziele eigene Termine und neue Gefahren eine zeitnahe Reaktion. Ein Jahrescheck bündelt den Überblick, darf aber dringende Einzelkontrollen nicht verzögern.
Was passiert mit einem nicht erreichten Ziel?
Halten Sie den tatsächlichen Stand und die Ursache fest. Prüfen Sie, ob die gewählte Lösung ungeeignet war, Mittel fehlten oder der Betrieb sich verändert hat. Definieren Sie eine verantwortete Folgeaufgabe; ändern Sie nicht rückwirkend das Ziel, um einen scheinbaren Erfolg auszuweisen.
Was BetriebsDoku dazu festhalten kann
Im Arbeitsblatt zur Verantwortung unterstützt BetriebsDoku die Dokumentation von Sicherheitsleitbild, messbarem Jahresziel und Prüftermin, Verantwortung und Stellvertretung sowie Zeit, Budget und Eskalationsweg. Aufgaben und zugeordnete Nachweise helfen, den Bearbeitungsstand nachvollziehbar zu halten.
Die App formuliert daraus keine behördliche Anerkennung und bestätigt nicht selbst, dass ein Ziel im Betrieb erreicht wurde. Vergleichen Sie die gezeigten Beispiele mit Ihrem tatsächlichen Profil und verwenden Sie den unten verlinkten Eignungscheck, bevor Sie die betriebliche Dokumentation aufbauen.
Quellen und fachliche Grundlagen
- EKAS: die zehn Elemente des ASA-Systems
- EKAS: Umsetzung der Richtlinie 6508, Ziffer 3
- Suva: Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele
Quellenstand: 11.09.2026
Vom Wissen zur betrieblichen Dokumentation
BetriebsDoku unterstützt geeignete Kleinbetriebe beim Festhalten von Angaben, Zuständigkeiten, Aufgaben und Nachweisen. Der kostenlose Eignungscheck klärt das Startprofil. Die hier gezeigten Beispiele müssen an den tatsächlichen Betrieb angepasst werden.
Vor dem Kauf erfahren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit BetriebsDoku bearbeiten können und welche Ergänzungen offenbleiben. Eine Branchenbezeichnung allein ist keine Freigabe.