ASA-Element 3
Ausbildung, Instruktion und Information richtig organisieren
Neue Mitarbeitende sicher einführen, Tätigkeiten praktisch instruieren und Verständnis prüfen: Instruktionsplan, Beispiele und nachvollziehbare Dokumentation.
Herausgegeben von Lilly Systems · Redaktionell aktualisiert:
Mitarbeitende informieren und beteiligen · 1:48
Dieses Video zeigt ein praktisches Beispiel zu einem Teil des Themas. Den vollständigen Umfang erläutert der Text auf dieser Seite.
Ausbildung vermittelt die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Tätigkeit. Instruktion zeigt, wie diese Tätigkeit am konkreten Arbeitsplatz sicher ausgeführt wird. Information hält Mitarbeitende über Regeln, Änderungen und Ansprechpersonen auf dem Laufenden. Ein Betrieb braucht diese drei Ebenen passend zu seinen Aufgaben; eine versandte PDF-Datei deckt sie nicht automatisch ab.
Das dritte ASA-Element behandelt deshalb mehr als den ersten Arbeitstag. Auch erfahrene Beschäftigte benötigen eine neue Einweisung, wenn Geräte, Arbeitsabläufe oder Einsatzorte wechseln. Die folgenden Beispiele zeigen, wie ein kleines Team die Wissensvermittlung planen und nachvollziehbar dokumentieren kann.
Ausbildung, Instruktion und Information abgrenzen
Eine Ausbildung kann je nach Tätigkeit besondere Voraussetzungen oder einen formalen Nachweis erfordern. Die Suva unterscheidet betriebliche Instruktionen und Ausbildungen für Arbeiten mit besonderen Gefahren. Ein kurzer interner Hinweis ersetzt keine dafür erforderliche Qualifikation.
Instruktion ist näher an der konkreten Arbeit: Die Person sieht beispielsweise, wie der tatsächlich vorhandene Bürostuhl eingestellt wird, welcher Zugang zum Lager benutzt wird oder wie ein bestimmtes Gerät ausser Betrieb genommen wird. Entscheidend sind das verwendete Arbeitsmittel, die Arbeitsumgebung und die erlaubten Handlungen.
Information ergänzt dies: Wer ist heute Stellvertretung? Wo liegen aktualisierte Notfallangaben? Welche Regel wurde nach einem Ereignis geändert? Solche Hinweise müssen die betroffenen Personen erreichen. Sie genügen aber nicht für eine Aufgabe, die vorher praktisch gezeigt und geübt werden muss.
Die allgemeinen Pflichten zur Information und Anleitung ergeben sich insbesondere aus Artikel 6 VUV. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den Gefahren und der Tätigkeit. Die hier vorgeschlagene Planstruktur ist eine praktische Umsetzungshilfe, keine vorgeschriebene amtliche Form.
Einen Instruktionsplan aus Tätigkeiten ableiten
Beginnen Sie nicht mit einer Liste beliebiger Kurse. Stellen Sie zuerst fest, welche Tätigkeiten im Betrieb ausgeführt werden und wer sie übernimmt. Dabei zählen auch seltene Nebenaufgaben: Akten vernichten, Lieferungen entgegennehmen, Reinigungsmittel bereitstellen oder an einem anderen Arbeitsplatz aushelfen.
Ordnen Sie jeder Tätigkeit die notwendigen Kenntnisse zu. Was kann die Person bereits zuverlässig? Was ist am neuen Arbeitsort anders? Welche Grenzen darf sie nicht überschreiten? Bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahren sind die erforderlichen Ausbildungen vor einer Zuteilung zu klären.
Ein kompakter Plan kann für jede Aufgabe fünf Angaben enthalten: betroffene Personen, Lernziel, geeignete instruierende Person, Zeitpunkt und Nachkontrolle. Ein Lernziel beschreibt eine Handlung, nicht bloss die Teilnahme: «Kann den sicheren Ausgang zeigen und die Alarmierung erklären» ist prüfbarer als «Hat die Notfallfolie gesehen».
Berücksichtigen Sie temporär Beschäftigte und Mitarbeitende, die nur gelegentlich vor Ort sind. Ortskenntnisse dürfen nicht unterstellt werden. Für Lernende und junge Beschäftigte sind zusätzlich Alter, Erfahrung, zulässige Tätigkeiten und die erforderliche Betreuung zu beachten.
Eine praktische Instruktion durchführen
Vorbereiten: Was soll die Person anschliessend können?
Wählen Sie eine überschaubare Tätigkeit und prüfen Sie die aktuelle Anleitung sowie den tatsächlichen Arbeitsplatz. Das Gerät muss geeignet und in sicherem Zustand sein. Eine Instruktion darf nicht dazu dienen, einen technischen Mangel durch besonders vorsichtiges Verhalten zu kompensieren.
Planen Sie störungsarme Zeit. Klären Sie vorher, wer währenddessen Kundenanfragen oder Lieferungen übernimmt. Andernfalls wird die Einweisung gerade bei kleinen Teams leicht unterbrochen oder verkürzt.
Zeigen und erklären
Führen Sie den Ablauf in nachvollziehbaren Schritten vor. Benennen Sie, weshalb ein Schritt wichtig ist und woran ein Problem erkannt wird. Zeigen Sie auch, was im Störungsfall nicht selbst versucht werden darf.
Verwenden Sie die Sprache, die verstanden wird. Eine französische oder italienische Vorlage kann helfen, ersetzt aber nicht die Prüfung des Verständnisses. Zeichnungen und Fotos können räumliche Hinweise ergänzen, müssen jedoch mit dem tatsächlichen Arbeitsplatz übereinstimmen.
Ausführen lassen und Verständnis prüfen
Lassen Sie die Person die erlaubte Tätigkeit unter geeigneter Begleitung selbst durchführen und den nächsten Schritt erklären. Fragen wie «Was machen Sie, wenn die Leitung beschädigt aussieht?» sind aussagekräftiger als «Alles klar?».
Korrigieren Sie Missverständnisse unmittelbar und wertschätzend. Wenn eine Person noch unsicher ist, bleibt der Lernschritt offen. Eine vorschnelle Bestätigung erleichtert zwar die Ablage, aber nicht die sichere Arbeit.
Später im Alltag nachsehen
Prüfen Sie nach einer passenden Anwendung, ob die Person den Ablauf auch unter den tatsächlichen Arbeitsbedingungen umsetzen kann. Die richtige Lösung während einer ruhigen Vorführung kann bei Platzmangel, Zeitdruck oder wechselnder Besetzung unpraktikabel werden. Dann sind auch Arbeitsorganisation oder Ausstattung anzupassen.
Ausgefülltes Muster eines Instruktionsnachweises
Das Beispiel zeigt eine fiktive Einführung an einem Bildschirmarbeitsplatz. Es dokumentiert eine konkrete Instruktion und ist weder ein Ausbildungszertifikat noch eine medizinische Beurteilung.
| Angabe | Ausgefülltes Beispiel |
|---|---|
| Tätigkeit und Ort | Bildschirmarbeit am Arbeitsplatz B-03 |
| Anlass | Neue Mitarbeiterin, erster Einsatz an diesem Arbeitsplatz |
| Inhalt | Stuhl und Tisch einstellen, Bildschirm ausrichten, Eingabegeräte erreichbar platzieren |
| Instruierende Funktion | Eingewiesene Büroverantwortliche |
| Praktische Durchführung | Mitarbeiterin nimmt Einstellungen selbst vor und erklärt den Anpassungsablauf |
| Offene Frage | Tischhöhe lässt sich nicht ausreichend anpassen; geeignete Lösung durch Leitung klären |
| Vorläufige Regelung | Anderen passenden Arbeitsplatz bereitstellen |
| Nachkontrolle | Nach Bereitstellung erneut gemeinsam einstellen und Rückmeldung festhalten |
Ergänzen Sie das tatsächliche Datum, die beteiligten Personen und die verwendete Anleitung, soweit sie für die Instruktion relevant ist. Die offene Frage bleibt sichtbar. Ein Nachweis muss nicht suggerieren, dass alles abgeschlossen ist, wenn eine notwendige Anpassung noch fehlt.
Beispiel 1: Einarbeitung in einem kleinen Beratungsbüro
Eine neue Mitarbeiterin beginnt in einem Büro mit vier Beschäftigten. Am ersten Tag erhält sie Zugriff auf gemeinsame Dateien. Früher galt damit auch die Sicherheitseinführung als erledigt.
Der neue Ablauf trennt nun organisatorische Information und praktische Einführung. Die Leitung nennt Zuständigkeiten und Meldewege. Eine eingewiesene Kollegin zeigt den Arbeitsplatz, den tatsächlichen Ausgang und den Standort des Erste-Hilfe-Materials. Die neue Mitarbeiterin erklärt, wie sie bei einer akuten Situation Hilfe organisiert.
In der ersten Arbeitswoche wird geprüft, welche Fragen bei der Nutzung aufgetaucht sind. Ein unklarer Zugang am frühen Morgen wird als organisatorische Aufgabe aufgenommen. Die Einführung wird so zu einem Gespräch über reale Bedingungen statt zu einer einmaligen Dokumentenübergabe. Die ausführliche Mitarbeitendeninformation beschreibt, wie Regeln zugänglich und Rückmeldungen nachvollziehbar bleiben.
Beispiel 2: Ein vorhandenes Team erhält neue Arbeitsmittel
Ein kleiner Handelsbetrieb beschafft einen anderen Handwagen für seine manuelle Warenbewegung. Die Beschäftigten haben Erfahrung, aber die Bedienung, zulässige Nutzung und räumlichen Bedingungen müssen trotzdem zum neuen Gerät passen.
Vor dem ersten Einsatz werden Herstellerangaben und die geplanten Transportwege geprüft. Die zuständige Person zeigt die sichere Handhabung innerhalb der vorgesehenen Nutzung. Das Team bespricht, welche Lasten und Situationen nicht durch diese Einweisung abgedeckt sind. Eine nicht geklärte Verwendung wird nicht durch die Aussage «Wir machen das schon lange» freigegeben.
Bei der ersten Anwendung stellt sich heraus, dass eine Engstelle die vorgesehene Bewegung behindert. Der Ablauf wird angepasst und erneut erklärt. Die Instruktion ist damit Teil der Einführung eines Arbeitsmittels, nicht bloss eine Unterschrift nach dessen Lieferung.
Wiederholung nach Bedarf organisieren
Ein starrer Wiederholungstermin beantwortet nicht jede Situation. Prüfen Sie eine erneute Instruktion insbesondere nach relevanten Änderungen, längerer Unterbrechung, beobachteten Unsicherheiten oder einem Ereignis, das eine Schutzlücke zeigt.
Für wiederkehrende Themen können geplante Auffrischungen sinnvoll sein. Inhalt und Umfang sollen zur Arbeit passen. Eine kurze Besprechung am konkreten Arbeitsplatz kann wirksamer sein als dieselbe allgemeine Präsentation für alle.
Die Notfallorganisation benötigt zudem einen Bezug zur tatsächlichen Besetzung. Wer nur montags vor Ort ist, muss die an diesem Tag verfügbaren Hilfe- und Zugangswege kennen. Eine Liste aller theoretisch vorhandenen Ersthelfenden reicht dafür nicht aus.
Typische Fehler vermeiden
Teilnahme mit Kompetenz gleichsetzen. Anwesenheit zeigt nicht, ob eine Person die Handlung sicher ausführen kann. Ergänzen Sie eine passende praktische oder mündliche Verständniskontrolle.
Nur Stammmitarbeitende berücksichtigen. Neue, temporäre und wechselnd eingesetzte Personen können andere Informationslücken haben. Klären Sie vor der jeweiligen Arbeit, was sie tatsächlich wissen müssen.
Zu viel am ersten Tag vermitteln. Unmittelbar erforderliche Inhalte gehören vor die Tätigkeit. Weitere Themen können sinnvoll aufgeteilt werden, dürfen aber nicht erst nach einem unvorbereiteten Einsatz folgen.
Unterschriften stellvertretend erzeugen. Eine Person kann eine durchgeführte Instruktion sachlich dokumentieren. Sie darf daraus keine persönliche Bestätigung einer anderen Person erfinden. Offene Rückfragen und fehlende Bestätigungen bleiben als solche erkennbar.
Häufige Fragen
Reicht es, eine Anleitung per E-Mail zu senden?
Für reine Information kann eine Nachricht geeignet sein, sofern sie die Betroffenen erreicht und verständlich ist. Bei einer praktisch zu erlernenden Tätigkeit reicht der Versand allein nicht. Zeigen, Üben und Prüfen müssen zur Aufgabe passen.
Wer darf intern instruieren?
Die Person muss die Tätigkeit, die relevanten Gefahren, die Schutzmassnahmen und die eigenen Grenzen zuverlässig kennen und vermitteln können. Erforderliche formale Ausbildungen oder Fachkenntnisse lassen sich nicht durch eine interne Ernennung ersetzen.
Muss jede Instruktion gleich lang sein?
Nein. Der Aufwand richtet sich nach Aufgabe, Vorkenntnissen und Gefahren. Entscheidend ist das Lernziel. Eine kurze, überprüfte Einweisung kann ausreichen; eine komplexe oder besondere Tätigkeit braucht mehr Vorbereitung und gegebenenfalls externe Ausbildung.
Welche Dokumentation BetriebsDoku unterstützt
Das Arbeitsblatt zur Mitarbeitendeninformation bietet Platz für betriebliche Sicherheitsregeln, eine Einführungscheckliste sowie Information, Fragen und Beteiligung. Weitere Arbeitsblätter halten beispielsweise besprochene Notfallabläufe und betriebliche Anpassungen fest. Zugeordnete Nachweise ergänzen die Dokumentation.
Die App beobachtet keine praktische Fertigkeit und stellt kein Ausbildungszertifikat aus. Nutzen Sie das Beispiel und den Eignungscheck unten, um zu prüfen, wie Ihre tatsächlich durchgeführten Einführungen und noch offenen Aufgaben im unterstützten Betriebsprofil dokumentiert werden können.
Quellen und fachliche Grundlagen
- EKAS: die zehn Elemente des ASA-Systems
- Suva: Ausbildung und Instruktion
- Fedlex: Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Quellenstand: 11.09.2026
Vom Wissen zur betrieblichen Dokumentation
BetriebsDoku unterstützt geeignete Kleinbetriebe beim Festhalten von Angaben, Zuständigkeiten, Aufgaben und Nachweisen. Der kostenlose Eignungscheck klärt das Startprofil. Die hier gezeigten Beispiele müssen an den tatsächlichen Betrieb angepasst werden.
Vor dem Kauf erfahren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit BetriebsDoku bearbeiten können und welche Ergänzungen offenbleiben. Eine Branchenbezeichnung allein ist keine Freigabe.